Titel 1300 KundenCenter01

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Für Fahrten in unseren Zügen gelten die einheitlichen Fahrgastrechte, die im Eisenbahnverkehr in Deutschland Anwendung finden.

Allgemeine Informationen
Basis der Fahrgastrechte sind

  • das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr.1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr („Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz")
  • die Verordnung (EG) Nr.1371/2007
  • sowie die Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).

In diesem Rahmen gelten auch die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen zur vorliegenden Fahrkarte, d.h. für die Verkehrsleistungen der
Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH:

  • Tarifbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes
  • Beförderungsbestimmungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnen in Deutschland
  • Beförderungsbestimmungen des SEE-Tarifs 

Die Fahrgastrechte umfassen im Wesentlichen Regelungen zur Entschädigung bei Verspätungen und zur Informationspflicht des Verkehrsunternehmens. Die aus den Fahrgastrechten abgeleitete Haftung gilt auch für Reiseketten aus mehreren Zügen, die im Reiseverlauf gemäß Fahrkarte genutzt werden. Welches Unternehmen den Eisenbahnverkehr betreibt ist dabei unerheblich. Die Abwicklung etwaiger Ansprüche aus den Fahrgastrechten erfolgt stellvertretend für die Eisenbahnunternehmen durch das Servicecenter Fahrgastrechte" (www.fahrgastrechte.info). Dort erhalten Sie auch Informationen zu den befördernden Eisenbahnunternehmen ihrer Fahrt. Nähere Details zu den Fahrgastrechten und Antragsformulare erhalten Sie auch im NEG KundenCenter in Niebüll.

Wesentlichen Regelungen

  • NAH.SH-Garantie für SH-Tarif
    Ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Fahrgäste der Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenwerts.
  • Sonstige Tarife
    • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25% des gezahlten Fahrpreises.
    • Ab 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50% des gezahlten Fahrpreises.
    • Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Kunde einen anderen Zug nutzen. Zusätzlich entstehende Kosten (wie z. B. Produkt- oder Umwegzuschläge) sind vom Kunden zunächst auszulegen und können später beim Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Erstattung eingereicht werden.

Diese Regelungen gelten nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten wie z. B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket, Schüler-Ferien-Fahrkarten o. ä. Die entsprechenden Fahrkarten sind u. a. unter "Anerkennung" aufgeführt.

  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten kann der Fahrgast vor Reiseantritt von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen; bei Nutzung einer Teilstrecke ist der anteilige Fahrpreis erstattungsfähig.
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten im Rahmen einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. Bus oder Taxi) zu nutzen. Die Kosten sind zunächst vom Fahrgast auszulegen und werden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 80,00 EUR ersetzt. In diesem Zusammenhang besteht eine Schadensminderungspflicht für die Fahrgäste, d.h. Kosten für alternative Beförderungen sind möglichst gering zu halten (z. B. durch gemeinschaftliche Nutzung eines Taxis).
  • Auch bei Ausfall der letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages, wenn der Zielbahnhof nicht bis 24.00 Uhr mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, hat der Fahrgast das Recht, ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. Bus oder Taxi) zu nutzen. Die Kosten sind zunächst vom Fahrgast auszulegen und werden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 80,00 EUR ersetzt. Für Fahrten zwischen 0.00 Uhr und Betriebsschluss gilt diese Regelung für die jeweils letzte Fahrt des Betriebstages. In diesem Zusammenhang besteht eine Schadensminderungspflicht für die Fahrgäste, d.h. Kosten für alternative Beförderungen sind möglichst gering zu halten.
  • Bei der Nutzung von Zeitkarten, Ländertickets, Quer-durchs-Land-Tickets o. ä. beträgt die Entschädigung pro Fahrt pauschal 1,50 EUR (bei Zeitkarten der 1. Wagenklasse: 2,25 EUR).
  • Entschädigungsbeträge werden erst ab einem Betrag von 4,00 EUR ausgezahlt. Um diesen Betrag zu erreichen, können mehrere Anträge gemeinsam eingereicht werden. Für Zeitkarten werden nicht mehr als 25% des Zeitkartenwertes erstattet.

Anträge für Entschädigung

Es sind Originalbelege einzureichen. Anträge auf Basis von Wochen- und Monatskarten sind erst nach Ablauf ihrer Gültigkeit einzureichen. Im Entschädigungsfall kann zwischen einem Gutschein und der Auszahlung des Geldbetrages gewählt werden. Basis etwaiger Ansprüche zu Verspätungsentschädigungen sind die veröffentlichten Fahrpläne (einschl. kurzfristig veröffentlichter Baustellenfahrpläne, Hinweise zu Fahrzeitänderungen o. ä.). Bitte achten Sie daher stets auf entsprechende Informationen per Aushang an den Stationen, in den Zügen oder auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen (bei der NEG unter www.neg-niebuell.de/aktuell/meldungen).

Für Ihren Antrag benötigen Sie genaue Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung - nach Möglichkeit auch die Zugnummer(n). Zudem sind von Fahrkarten, Taxiquittungen usw. grundsätzlich die Originalbelege erforderlich.

Gemäß Bestimmungen der genannten Gesetze und Verordnungen sind Erstattungen und/oder Entschädigungen in folgenden Fällen ausgenommen:

  • Verschulden des Reisenden
  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende unabwendbare Umstände
  • unabwendbares Verhalten Dritter

Tarif- und Beförderungsbestimmungen

Je nach Fahrkarte bzw. Fahrweg gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des SEE-Tarifs, des Schleswig-Holstein-Tarifes oder der Beförderungsbestimmungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnen in Deutschland.

Tarif- und Fahrplaninformationen

Zu Tarifen und Fahrplänen beachten Sie bitte die entsprechenden Aushänge und ggf. Lautsprecherdurchsagen, insbesondere auch Aushänge mit aktuellen und kurzfristigen Fahrplanänderungen (im Internet unter www.neg-niebuell.de/aktuell/meldungen).

Kundendialog

  • NEG Kundendialog
    Bitte kontaktieren Sie für Anfragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden:
    Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH, NEG KundenCenter, Bahnhofstraße 6, 25899 Niebüll
    Telefon: +49 46 61 9 80 88-90, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Unternehmensübergreifende Internetseiten zu Fahrgastrechten, Entschädigungen und Erstattungen: www.fahrgastrechte.info
  • NAH.SH-Garantie
    Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
    Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel, NAH.SH-Kundendialog Tel.: +49 431 660 19 449
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; https://www.nah.sh/de/fahrkarten/nah-sh-garantie
  • Die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte gemäß Fahrgastrechteverordnung vom 1.9.2019 ist das Eisenbahn-Bundesamt,
    Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte,
    Heinemannstr. 6
    53175 Bonn
    Bürgertelefon: +49 228 30795-400,
    Internet: www.eba.bund.de

Stand: November 2019

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